Moskau: Föderationsrat plant, ausländische Filme unter Zwangslizenz zu stellen

Der Russische Föderationsrat will eine Zwangslizenz für die Streifen ausländischer Filmfirmen einführen. Die Maßnahme betreffe Produktion der Studios, die Russland nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges fluchtartig verlassen haben und solle nicht von Dauer sein.

Wie der Abgeordnete des Föderationsrates Andrei Kutepow der Nachrichtenagentur TASS erklärte, widerspreche die Beendigung der Filmlizenzierung für Russen durch ausländische Unternehmen wie Sony, Walt Disney, Warner Bros., BBC Studios, Universal Pictures und andere im Zusammenhang mit der Militäroperation in der Ukraine den Normen des internationalen Rechts. Dieser Schritt werde daher "als Missbrauch der Macht von Rechteinhabern betrachtet", da die Filme dieser Unternehmen außerhalb Russlands rechtmäßig veröffentlicht und lizenziert werden. Kutepow fügte hinzu:

"Neben der Verletzung der Rechte der russischen Bürger im Vergleich zu den Rechten der Bürger anderer Staaten auf Zugang zu den veröffentlichten audiovisuellen Werken ist auch die Existenz der Filmvertriebsindustrie in Russland bedroht."

Daher schlägt der Ausschuss für Wirtschaftspolitik des Föderationsrates vor, russischen Kinos zu erlauben, ausländische Filme ohne Zustimmung der Rechteinhaber, aber gegen eine Vergütung zu zeigen. Der Text des vorbereiteten Verordnungsentwurfs, der TASS vorliegt, lautet:

"Der vorgeschlagene Dekretentwurf der russischen Regierung sieht vor, dass ausländische Filme in Russland vertrieben werden dürfen, ohne dass Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern bestehen und ohne deren Zustimmung, aber mit einer Vergütung für sie."

Wie aus dem Dokument hervorgeht, wird diese Verordnung als vorübergehende Maßnahme in Bezug auf Filme aus den sogenannten "unfreundlichen Staaten" angesehen und gelte nur für den Fall, dass die Produktionsfirma sich weigere, eine russische Lizenz zu erteilen.

Dem Dokument zufolge werden die vorgeschlagenen Regeln nicht für ausländische Urheber gelten, die selbstständig gleichzeitig mit dem Filmvertrieb in anderen Ländern das Recht zur Nutzung ihrer Filme in Russland einräumen. Aus dem Föderationsrat heißt es:

"Dies wird die bestehende Ordnung zwischen Nutzern und Rechteinhabern bewahren, die Rechte von redlichen Rechteinhabern schützen und einen zusätzlichen Anreiz für ausländische Urheber schaffen, auf den russischen Filmmarkt 'zurückzukehren'."

Laut dem Entwurf soll der Vergütungssatz bei öffentlichen Filmvorführungen zehn Prozent der Einnahmen betragen. Die Abgeordneten schlagen vor, die Vergütung für die Urheber auf das Konto einer von der russischen Regierung bestimmten autorisierten Organisation zu überweisen.

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