Elina Suschkewitsch und Jelena Belaja wurden diese Woche in einem neuen Prozess wegen des Todes eines Frühgeborenen zu jeweils 9 und 9,5 Jahren Haft verurteilt. Zudem dürfen sie nach ihrer Freilassung weitere drei Jahre keine medizinische Tätigkeit ausüben.
Belaja, stellvertretende Chefärztin der Entbindungsklinik Nr. 4 in Kaliningrad und die Neonatologin Suschkewitsch wurden beschuldigt, im November 2018 ein Frühchen getötet zu haben. Da das Kind mit schweren Erkrankungen vorzeitig geboren worden war, soll Belaja aus Angst vor einer Verschlechterung der Statistik Suschkewitsch angewiesen haben, dem 700 Gramm schweren Baby eine tödliche Dosis Magnesiumsulfat zu injizieren. Danach sollen sie falsche Informationen in die Geburtsakte eingetragen haben.
Im Jahr 2020 hatten Geschworene in Kaliningrad die Ärztinnen freigesprochen, das Urteil wurde später aber aufgehoben. Kurz danach wurden die beiden in Untersuchungshaft genommen, was in der Ärztegemeinschaft für Empörung sorgte. Im August dieses Jahres hatten Geschworene in Moskau die beiden Frauen für schuldig befunden, das Frühgeborene getötet zu haben. Belaja soll den Mord organisiert und koordiniert haben, Suschkewitsch wurde des vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden.
Die Ärztinnen weisen alle Vorwürfe zurück. "Ich finde das Urteil ungerecht. Es gab keinen Mord", sagte Belaja im Gerichtssaal. Suschkewitsch betonte: "Ich habe das Kind nicht getötet und ich habe ihm kein Magnesium injiziert. Ich schäme mich nicht, den Menschen in die Augen zu schauen. Ich schäme mich nicht, meiner Mutter in die Augen zu sehen. Sie weiß, dass sie eine Ärztin großgezogen hat, keine Mörderin."
Der Prozess hatte mediale Aufmerksamkeit erregt und war landesweit bekannt geworden. Viele Berufskollegen hatten sich auf die Seite der Ärztinnen gestellt. Die Russische Gesellschaft der Neonatologen, die Nationale Ärztekammer unter der Leitung des bekannten Kinderarztes Leonid Roschal und einige Spezialisten des Gesundheitsministeriums hatten sich für die Angeklagten eingesetzt. Roschal schloss nicht aus, dass die strafrechtliche Verfolgung darauf zurückzuführen sei, dass sich in der Klinik "keine sehr gesunde Atmosphäre" entwickelt habe. Interne Konflikte könnten die Anschuldigungen ausgelöst haben, sagte er. Eine Online-Petition zur Unterstützung der Neonatologin erhielt mehr als 270.000 Unterschriften.
Die Verteidigung will gegen das Urteil Berufung einlegen und besteht darauf, dass die Ermittler keine Beweise für deren Auslegung des Vorfalls geliefert hätten. Laut den Anwälten soll das Magnesium durch die Plazenta der Mutter in den Körper des Kindes gelangt sein, da die Frau es während der Schwangerschaft eingenommen hatte. Die Verteidigung betonte zudem, dass die Überlebensrate von Babys mit extrem niedrigem Körpergewicht in der 24. Schwangerschaftswoche weltweit bei 5 bis 10 Prozent liegt.
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