In zweiter und dritter Lesung hat die russische Staatsduma am Dienstag einen Gesetzentwurf angenommen, der strengere Strafen für pädophile Kriminelle vorsieht. Demnach droht Kinderschändern nun nach wiederholtem sexuellem Missbrauch lebenslange Haft sowie beim ersten Verbrechen gegen zwei oder mehrere Minderjährige.
Der Gesetzesentwurf wurde der Staatsduma im September 2021 vorgelegt. Ende des Jahres stimmten die Abgeordneten dem Gesetzesentwurf in erster Lesung zu.
Bisher konnten in Russland Kinderschänder zu lebenslanger Haft verurteilt werden, wenn das Opfer jünger als 14 Jahre alt war. Die aktuelle Gesetzesinitiative sah vor, die Höchststrafe auszudehnen und alle Opfer, die unter 18 Jahren sind, bei der Bestimmung des Strafmaßes miteinzubeziehen.
Wjatscheslaw Wolodin, der Sprecher der Staatsduma, sagte, dass eine lebenslange Haftstrafe eine faire Maßnahme für Kinderschänder sei. Ihm zufolge hoffen die Abgeordneten, dass diese "Entscheidung Kinder, Familien und die Gesellschaft als Ganzes vor denen schützen wird, die einen irreparablen Schaden anrichten".
Erst vor kurzem erschütterte ein Missbrauchsskandal ganz Russland: Die fünfjährige Weronika Nikolajewa war am 4. Januar in der Stadt Kostroma verschwunden. Wie sich herausstellte, hatten zwei Männer das Mädchen entführt. Später wurde ihre Leiche mit Missbrauchsspuren und Stichwunden in einem Wohnheim gefunden. Seine beiden Peiniger wurden bereits festgenommen. Einer der Männer war bereits zuvor wegen Verbreitung von Kinderpornografie und Pädophilie strafrechtlich verfolgt worden.
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