Wohnung samt 94-jähriger Frau zu verkaufen – laut russischer Immobilienkammer legal

In Russland ist eine ungewöhnliche Verkaufsanzeige auf einer Online-Handelsplattform erschienen. Eine Wohnung wird zusammen mit der dort wohnenden älteren Frau zum Verkauf angeboten. Die zuständige Einrichtung sieht dies aber als legal an.

In der russischen Stadt Jekaterinburg, die am Uralgebirge liegt, ist eine ungewöhnliche Anzeige für den Verkauf einer Immobilie erschienen. Der Autor der Anzeige wollte seine Wohnung zusammen mit einer dort gemeldeten 94-jährigen Frau verkaufen. Die Rentnerin bleibe auch nach dem Verkauf bis zu ihrem Tod in der Wohnung, warnte der Verkäufer auf der Online-Handelsplattform Avito. Derzeit ist das ungewöhnliche Angebot entfernt.

Unterdessen merkte die zuständige Einrichtung, die Uraler Immobilienkammer, an, der Verkauf von Immobilien zusammen mit dort gemeldeten Personen sei völlig legal. Ein Vertreter der Organisation betonte:

"Das ist legal, der Gesetzgeber verbietet das nicht. Die ältere Frau ist einfach dort gemeldet, sie ist keine Eigentümerin der Wohnung."

Gleichzeitig sei es laut dem Experten obligatorisch, beim Verkauf einer Wohnung anzugeben, wenn eine Person dort gemeldet ist. Der Vertreter der Uraler Immobilienkammer präzisierte, dass der zukünftige Eigentümer der Wohnung versuchen könnte, die ältere Frau gerichtlich abzumelden. Jedoch sei das eher unwahrscheinlich, da die Frau kein anderes Zuhause hat:

"Die ältere Frau ist alt, sie hat keine Wohnung."

Wiederum unterstrich der Eigentümer der Wohnung, die in der Wohnung lebende ältere Frau sei nicht seine Verwandte. Zudem sagte der Mann, Banken verkaufen solche Wohnungen mit Einwohnern oft. Es gebe viele andere Angebote dieser Art in der Stadt, so der Verkäufer.

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