Jarmysch habe "das Staatsgebiet der Russischen Föderation verlassen", hieß es laut einer mit der Sache vertrauten Quelle, die Interfax am Montagnachmittag vorlag. Eine andere Quelle präzisierte indessen, dass die 31-Jährige nach Helsinki ausgereist sei.
Am 16. August hat ein Moskauer Bezirksgericht Jarmysch wegen eines Verstoßes gegen Hygienevorschriften in der COVID-19-Pandemie zu anderthalb Jahren Freiheitsbeschränkung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte beschuldigt, durch Aufrufe zu nicht erlaubten Protesten gegen die Nawalny-Inhaftierung im Januar dieses Jahres Menschen provoziert zu haben, Infektionsschutzmaßnahmen zu verletzen und eine Situation mit hohem Ansteckungsrisiko geschaffen zu haben. Am vergangenen Freitag fochten ihre Rechtsanwälte das Urteil vor Gericht an.
Sollte der Gerichtsbeschluss in Kraft treten, wird es der Oppositionsaktivistin untersagt, ihren Wohnort zu wechseln, ohne die Genehmigung der Aufsichtsbehörde aus dem Moskauer Gebiet auszureisen und an Massenveranstaltungen teilzunehmen.
Wegen desselben Vorwurfs waren zuvor unter anderen schon Nawalnys Bruder Oleg sowie die Politikerin und Juristin Ljubow Sobol verurteilt worden. Die ehemalige Anwältin der sogenannten Anti-Korruptions-Stiftung FBK Sobol verließ Russland Richtung Türkei, nachdem sie der Anstiftung zur Verletzung der Hygienevorschriften für schuldig befunden worden war. Alle Beklagten im sogenannten "Sanitär-Fall" weisen ihre Schuld entschieden zurück.
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