Russlands Arbeitsminister: Bei Nichtimpfung keine Kündigung – nur Freistellung ohne Lohnfortzahlung

In Russland kann ein gegen COVID-19 nicht geimpfter Arbeitnehmer unbezahlt freigestellt werden, falls in der Region eine Impfpflicht gilt. Daran erinnerte der Minister des Landes für Arbeit und soziale Sicherheit. Doch Kündigungen wegen Impfweigerung sieht das russische Arbeitsrecht nicht vor.

In einer Rede am Wochenende machte der russische Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Anton Kotjakow, darauf aufmerksam, dass "eine Entscheidung über vorbeugende Impfungen durch den leitenden Sanitätsarzt der Subjekte gemäß epidemiologischen Indikatoren getroffen wird. Das heißt, eine solche Entscheidung wird auf der regionalen Ebene getroffen."

Indes gelte auch eine solche Verordnung nur für die Bevölkerungsgruppen, die in gewissen Branchen oder im Staatsdienst beschäftigt seien, fügte Kotjakow hinzu. Die russische Nachrichtenagentur Interfax zitiert den Minister mit den Worten: 

"Wenn die Entscheidung über eine Impfpflicht nach epidemischen Indikationen getroffen wird, dann wird die Impfung für die Mitarbeiter, die in dem entsprechenden Dokument genannt werden, verpflichtend."

Diejenigen, die von der Regelung dennoch betroffen sind, könnten gemäß dem russischen Arbeitsrecht mit Konsequenzen rechnen:

"Liegt in der Region eine Verordnung des Sanitätsarztes über die Pflichtimpfungen für bestimmte Mitarbeiterkategorien vor, und liegen keine sachlichen Gründe für die Nichtimpfung des Mitarbeiters vor, kann der nicht geimpfte Mitarbeiter für die Dauer der Epidemie ohne Bezahlung vom Dienst suspendiert werden."

Einem Mitarbeiter wegen Impfweigerung zu kündigen, ist hingegen vom russischen Arbeitsrecht keineswegs gedeckt, wie der Arbeitsminister zuvor in Erinnerung rief.

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