Auf Ersuchen der USA hat die Schweiz den russischen Staatsbürger Wladislaw Kljuschin festgenommen. Kljuschin wird des Finanzbetrugs beschuldigt. Die Festnahme erfolgte am 21. März im Kanton Wallis. Am 19. April 2021 beantragte die US-Botschaft in Bern offiziell die Auslieferung von Kljuschin auf Grundlage eines bilateralen Auslieferungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA. Die offizielle Vertreterin der Justiz in der Schweiz, Ingrid Raiser, sagte:
"Während des Verhörs erklärte Kljuschin, dass er gegen die Auslieferung an die Vereinigten Staaten sei."
Kljuschin, präzisierte Raiser, werde des "Insiderhandels für Dutzende von Millionen Dollar" unter Beteiligung von Komplizen beschuldigt. Gegen einen Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz kann beim Bundesstrafgericht eine Berufung eingelegt werden. Raiser betonte, in Fällen, in denen ein politisches Delikt oder eine politisch motivierte Verfolgung vorliegen könne oder der Verfolgte dies behaupte, entscheide das Bundesstrafgericht auf Antrag des Bundesamtes in erster Instanz. Die Entscheidungen des Bundesstrafgerichts können, wenn der Fall von besonderer Bedeutung sei, beim Bundesgericht als letzte Instanz angefochten werden, hieß es weiter.
Im Dezember 2020 teilte die dänische Staatsanwaltschaft mit, ein russischer Bürger sei in Dänemark wegen Spionage im Juli angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, gegen Bezahlung Informationen über dänische Energietechnologien an russische Geheimdienste weitergegeben zu haben. Die russische Botschaft sprach von einem Fehler. Er wurde später für schuldig erklärt und zu drei Jahren Haft sowie Abschiebung verurteilt.
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