Das russische Justizministerium legte keine Berufung gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 10. November 2020 ein. Das Ministerium erklärte seine Entscheidung damit, dass sich der EGMR geweigert hatte, die Vorwürfe der Antragsteller bezüglich der Verletzung von Artikel 18 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die russischen Behörden zu prüfen.
In seiner Entscheidung hatte das Straßburger Gericht Verstöße der russischen Behörden gegen vier Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Russland habe Nawalny bei einer Verhaftung im Mai 2012 entwürdigend behandelt und gegen sein Recht auf Freiheit verstoßen, so der EGMR. Ein Polizist habe damals unnötig Gewalt angewandt, stellte der Gerichtshof fest. Laut der Gerichtsentscheidung muss Russland Nawalny 8.500 Euro Entschädigung zahlen. Der Politblogger verbrachte damals eine Nacht auf einer Polizeistation und wurde anschließend zu Verwaltungsarrest verurteilt.
Am 6. Mai 2012 fand auf dem Bolotnaja-Platz in Moskau der sogenannte "Marsch der Millionen" statt, um gegen das Ergebnis der russischen Präsidentschaftswahlen zu protestieren. Die Proteste waren genehmigt, endeten jedoch mit Zusammenstößen mit der Polizei. Nawalny wurde neben 400 weiteren Personen festgenommen, 18 Menschen wurden anschließend zu Haftstrafen verurteilt.
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