In Russland sind am 1. Februar Änderungen des föderalen Gesetzes über Information, Informationstechnologie und Informationssicherheit in Kraft getreten. Die Novelle verpflichtet bedeutende soziale Netzwerke in Russland, unaufgefordert nach bestimmten Inhalten zu suchen und im Falle einer Gesetzwidrigkeit selbsttätig zu sperren. Das neue Gesetz definiert ein bedeutendes soziales Netzwerk als "Internet-Ressource mit täglichen Zugriffen von 500.000 Menschen oder mehr in Russland". Zudem findet sich eine Auflistung verbotener Inhalte im Anhang des neuen Textes.
Zu den Inhalten, die mit sofortiger Wirkung von den sozialen Netzwerken identifiziert und entfernt werden müssen, gehören:
- Kinderpornografie;
- Informationen, die Minderjährige zu "lebensbedrohlichen illegalen Handlungen" verleiten;
- unflätige Sprache (insbesondere der russische Mat), sofern gegen Personen oder Gruppen gerichtet;
- Beleidigung der Menschenwürde oder der guten Sitten;
- Aussagen, die Menschen aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, Nationalität, Sprache, Religionszugehörigkeit, Beruf, Wohnort, Arbeit und politischer Überzeugung beleidigen;
- Aufrufe zu Massenunruhen, Extremismus, Terrorismus oder zur Teilnahme an nicht genehmigten Aktionen
- Verherrlichung von Gewalt;
- Veröffentlichungen, die die Gesellschaft, den Staat und seine Symbole, die Verfassung oder die Organe der Staatsmacht offen despektieren;
- Werbung für Internet-Casinos und den Online-Verkauf von Alkohol;
- Anleitungen zur Herstellung, Zubereitung und des Konsums von Drogen; und
- Anleitungen und Aufrufe zu Selbstmord.
Die russische Kommunikationsaufsichtsbehörde Roskomnadsor soll nicht nur die Befolgung des Gesetzes auf den Social Media Plattformen überwachen, sondern deren Betreibern beziehungsweise Moderatoren bei der Entscheidungsfindung zur Seite stehen. Betroffene Nutzer können gegen die Maßnahmen Berufung einlegen. Zusätzlich erhält die Behörde das Recht, in Grenzfällen zu bestimmen, ob eine Internetressource überhaupt ein soziales Netzwerk im Sinne der neuen Fassung des Gesetzes darstellt.
Alexander Chinstein, Vorsitzender des Ausschusses der russischen Staatsduma für Informationspolitik, Informationstechnologie und Kommunikation und Mitverfasser der Novelle, kommentierte auf der Internetseite des russischen Parlaments:
"Unsere Gesetzesänderung ist nicht repressiv und bietet dem Eigentümer eines sozialen Netzwerks einen klaren, transparenten Mechanismus für die Zusammenarbeit mit Roskomnadsor. Gleichzeitig gehen wir alle von einer Gewissenhaftigkeit seitens der sozialen Netzwerke selbst aus, da hier eine freiwillige Entfernung von eindeutig illegalen Inhalten vorgeschlagen und hierfür eine umfassende Liste beigegeben wird."
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen drohen Geldstrafen von umgerechnet rund 8.000 bis 400.000 Euro für juristische Personen und 2.000 bis 4.000 Euro für Beamte sowie 500 bis 1.000 Euro für Privatpersonen. Deutlich höher sind die Strafen für die Nichtentfernung von Informationen, die zu Extremismus aufrufen oder Kinderpornografie und Anleitungen zur Herstellung und Verwendung von Drogen enthalten sowie für wiederholte Verstöße gegen die beschriebenen Normen.
Versäumnisse bei der Überwachung der Inhalte sollen zwar ausdrücklich nicht geahndet werden, dafür jedoch eine Missachtung einer Anweisung zur Inhaltssperrung seitens Roskomnadsor.