Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat erneut einen Antrag auf Rechtshilfe an ihre deutschen Kollegen bezüglich der Vorfälle vor und während des Krankenhausaufenthaltes von Alexei Nawalny in der Berliner Charité gestellt:
"Da die meisten Anträge der russischen Ermittlungsbehörde abgelehnt wurden, während die übermittelten Protokolle von Verhören Nawalnys und seiner Frau sich als inhaltsleer erwiesen, hat die russische Generalstaatsanwaltschaft dies als völlige Nichterfüllung der russischen Rechtshilfeersuchen aus formellen Gründen betrachtet."
Die Generalstaatsanwaltschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dieser Umstand zeuge vor dem Hintergrund der offiziellen Erklärung des Bundesamtes für Justiz davon, dass Deutschland die tatsächlichen Umstände der Vorfälle verheimliche.
Zuvor hatte ebenfalls bereits das russische Außenministerium die deutsche Antwort als inhaltsleer bezeichnet. Der Chefdiplomat Sergei Lawrow sagte, es gebe keine materiellen Beweise, keine Informationen über Flaschen mit angeblichen Giftspuren.
Wiederum verkündete man in Berlin, dass Deutschland keine medizinischen Daten übermitteln könnte, weil die Informationen über die Gesundheit eines Opfers nach deutschem und internationalem Recht einem besonderen Schutz unterlägen. Die deutsche Seite betonte, dass sie die Anfragen Moskaus "im Einklang mit dem Völkerrecht, das heißt dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe und deutschem Recht" beantwortete.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft hatte im August und September 2020 vier Rechtshilfeersuchen an Deutschland wegen der mutmaßlichen Vergiftung von Alexei Nawalny gerichtet. Das Bundesamt für Justiz antwortete darauf am 16. Januar 2021, einen Tag vor Nawalnys Rückkehr nach Russland.
Am 17. Januar, kurz nach der Ankunft in Moskau, wurde der Oppositionelle wegen früherer Vergehen festgenommen. Am Tag danach fällte ein Gericht das Urteil, den Politiker für 30 Tage zu inhaftieren. Im Anschluss daran forderte Nawalny seine Anhänger zu einer Protestaktion am 23. Januar auf.
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