Die Staatsduma hat Geldstrafen von bis zu 300.000 Rubel (fast 3.500 Euro) für Bürger gebilligt, die zwar nicht Corona-positiv sind aber gegen die Quarantänebestimmungen verstoßen. Diese Geldstrafen wurden in den Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten festgelegt, die am Dienstag von der Staatsduma verabschiedet wurden.
Gemäß den Änderungen müssen Bürger, die gegen die Quarantänebestimmungen verstoßen, mit einer Geldstrafe zwischen 15.000 Rubel (175 Euro) und 40.000 Rubel (fast 470 Euro) rechnen. Beamte werden mit einer Geldbuße zwischen 50.000 Rubel (580 Euro) und 150.000 Rubel (fast 1.800 Euro) bestraft. Juristische Personen müssen mit Strafen zwischen 200.000 Rubel (2.300 Euro) und 500.000 Rubel (fast 6.000 Euro) oder der Einstellung ihrer Tätigkeit für bis zu 30 Tage rechnen.
Sollten diese Verstöße zu einer Schädigung der menschlichen Gesundheit oder zum Tod führen, es aber keine Beweise für ein Verbrechen geben, werden die Geldstrafen für Einzelpersonen zwischen 150.000 Rubel und 300.000 Rubel betragen. Beamte werden in solchen Fällen mit einer Geldbuße zwischen 300.000 Rubel und 500.000 Rubel belegt, während juristische Personen mit Strafen zwischen 500.000 Rubel und einer Million Rubel (fast 12.000 Euro) oder einer Aussetzung der Tätigkeit für bis zu 90 Tage rechnen müssen.
Außerdem wurden hohe Geld- und Haftstrafen beispielsweise wegen fahrlässiger Infektion von Mitmenschen beschlossen. Je nach Schwere des Vergehens, wenn eine Infektion etwa zum Tod von Menschen führt, sind Strafen bis zu sieben Jahren Haft möglich.
Bei einer Verbreitung folgenreicher Falschnachrichten, etwa in den Medien, können bis zu fünf Millionen Rubel Strafe verhängt werden. Im Wiederholungsfall das Doppelte.
Außerdem wurde Ministerpräsident Michail Mischustin die Vollmacht erteilt, in der gesamten Russischen Föderation den Ausnahmezustand zu verhängen, sollte die Pandemie nicht durch lokale Maßnahmen eingedämmt werden können. In Moskau, aber auch in anderen Gebieten, gelten bereits strenge Ausgangsbeschränkungen. Menschen dürfen ihre Wohnungen oder Häuser nur noch verlassen, wenn sie zur Arbeit, zum Arzt oder Einkaufen fahren. Hundebesitzer dürfen sich demnach nur hundert Meter vom Haus entfernen, um die Notdurft der Haustiere zu ermöglichen.
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