BPK: Bundesregierung hat kein Interesse an Streichung der Feindstaatenklausel aus UN-Charta

Die Feindstaatenklauseln besagen, dass gegen Feindstaaten des 2. Weltkrieges (Deutschland und Japan) Zwangsmaßnahmen verhängt werden können, wenn diese "eine aggressive Politik" verfolgen. Die Klauseln sind noch immer Teil der geltenden UN-Charta. RT fragt auf der BPK nach.

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