Solidaritätszuschlag bleibt: Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der zusätzlich zur Einkommensteuer erhobene Solidaritätszuschlag verletzt das Grundgesetz nicht und darf vorerst weiter erhoben werden. Ihr Urteil verkündeten die Richter am Mittwoch.

zum Artikel

Your browser doesn’t support HTML5 audio