"Ungerechtfertigte Bereicherung" – Hartz-IV-Empfänger könnten bei 9-Euro-Ticket draufzahlen

Beziehern von Hartz IV droht eine Rückzahlungs­verpflichtung, sollten Kinder aus entsprechenden Haushalten zuvor Schülerfahrkarten genutzt haben. Die Differenz zwischen dem Zahlbetrag der Schülerkarte und dem 9-Euro-Ticket kann vom Amt zurückgefordert werden.

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