In Österreich läuft derzeit eine Debatte, der ehemaligen Außenministerin dieses Landes ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dr. Karin Kneissl, ausgebildete Diplomatin, die vom Dezember 2017 bis zum Juni 2019 diese Alpenrepublik als Außenministerin vertrat, lebt seit einiger Zeit im Libanon und überlegt nun, möglicherweise nach Russland überzusiedeln und dort einen Thinktank zu leiten.
Hintergrund für ihr libanesisches Exil waren bereits massive Vorwürfe, die wegen ihrer Nähe zu Russland gegen sie erhoben wurden. Ein Beispiel dafür lieferte noch die Berichterstattung der Gratiszeitung Heute.at über ihre Pläne: "Ihre Verbindungen zu Russland – sie war unter anderem Aufsichtsrat beim Mineralölunternehmen Rosneft – pflegt sie auch mit Gastkommentaren in RT (Russia Today) und kremlnahen Medien weiter so penibel wie Hisbollah und Opiumbauer die Mohnfelder im libanesischen Bekaa-Tal, wo Kneissl seither auftanzt."
Danach tauchte nun ein ehemaliger österreichischer Botschafter in Moskau auf, Emil Brix, und warf öffentlich die Frage auf, ob man ihr nicht die Staatsbürgerschaft entziehen müsse. Das sei laut § 33 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes möglich, wenn der Staatsbürger "durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt".
Mittlerweile meldete sich der jetzige österreichische Außenminister Alexander Schallenberg zu Wort und erklärte, ein Entzug der Staatsbürgerschaft sei nicht möglich, da man nach Völkerrecht keine Staatenlosen schaffen dürfe.
Diese Debatte ist für Österreich aus mehreren Gründen heikel. Zum einen war auch Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg von den vier alliierten Siegermächten gegen Hitlerdeutschland besetzt und in Zonen aufgeteilt und wurde erst 1955 aufgrund eines Staatsvertrags, der das Land gleichzeitig zur "immerwährenden Neutralität" verpflichtet, wieder zu einem souveränen Staat. Russland ist Rechtsnachfolger einer der damaligen Besatzungsmächte, der Sowjetunion. Gute Beziehungen zu wahren, war jahrzehntelang ein Gebot für die österreichische Politik.
Des Weiteren war die letzte historische Phase, während der (auch) in diesem Land massiv Staatsbürgerschaften entzogen wurden, die Zeit unter der Herrschaft der Nazis. Im deutschen Recht ist heute das Verbot verankert, jemandem die Staatsbürgerschaft zu entziehen, sofern keine andere vorhanden ist, – als eine Lehre aus den vielfach erfolgten Ausbürgerungen nach 1933. In Österreich scheint dies nie erfolgt zu sein, wenn sich Schallenberg "nur" auf das Völkerrecht beruft.
Dass diese Debatte um die Staatsbürgerschaft Kneissls nun überhaupt geführt wird (unter anderem wegen der beabsichtigten Gründung einer Denkfabrik in Russland, während äquivalente Tätigkeiten bei einer der anderen ehemaligen Besatzungsmächte keinerlei entsprechende Reaktion auslösen), ist ein weiteres Zeichen dafür, dass die nach wie vor in der Verfassung verankerte "immerwährende Neutralität" in Österreich wohl endgültig verschwinden soll.
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