Österreich führt aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen bundesweit die 2G-Regel ein. Die Regelung gilt ab Montag in Hotels, Restaurants und anderen gastronomischen Betrieben sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen, bei körpernahen Dienstleistungen und in Pflegeheimen. Bisher galt in diesen Bereichen 3G. Die neuen Maßnahmen gelten nun auch in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Im Handel soll es zudem wieder eine FFP2-Maskenpflicht geben.
Bundeskanzler Alexander Schallenberg begründete dies am Freitag auf einer Pressekonferenz mit den steigenden Corona-Fallzahlen und verwies auch auf das Pflegepersonal, dass es "sich verdient habe", dass "wir alles dafür tun, um das Gesundheitssystem zu schützen".
"Wir werden die Zügel für die Ungeimpften straffer ziehen müssen."
Laut Schallenberg gebe es eine "außergewöhnliche Dynamik" beim Infektionsgeschehen, daher müsse man Stufe 4 vorziehen, sodass nun 2G statt 3G gelte. In Österreich wurden die Corona-Maßnahmen vor wenigen Wochen an einen fünfstufigen Plan geknüpft, der sich an der Auslastung der Intensivbetten orientiert. Durch die Maßnahmen soll der Druck auf Ungeimpfte erhöht werden, sich doch noch gegen COVID-19 impfen zu lassen. Schallenberg wolle angeblich nicht spalten, doch es gehe darum, die Menschen im Land zu schützen.
Der "Grüne Pass", der in Österreich den Impfstatus nachweist, gilt künftig nur neun Monate ab Verabreichung der zweiten Impfung. Eine "Grundimmunisierung" sei laut Schallenberg erst ab drei Impfdosen gegeben. Daher müsse man sich nach der Zweitimpfung erneut vakzinieren lassen, um ein gültiges Zertifikat zu erhalten. Gesundheitsminister Mückstein bezeichnete während der Pressekonferenz "jeden Desinfektionsspender" als "Ort der Nächstenliebe". Schallenberg wiederum zitierte den Papst, dass "Impfen ein Akt der Nächstenliebe sei".
Auch in Deutschland haben sich die Gesundheitsminister darauf verständigt, dass je nach regionaler Lage eine 2G-Regelung eingeführt werden könne. Sachsen setzt ab Montag die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Raums flächendeckend um, sodass nur noch Geimpfte oder Genesene mit entsprechendem Nachweis Zutritt zur Innengastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen haben. Ausnahmeregelungen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese benötigen jedoch einen Test.
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