Chelsea Manning verweigert Aussage und bleibt ihren Prinzipien treu

Seit zwei Monaten sitzt Chelsea Manning in Haft. Diese wertet sie als unsinnig, denn aussagen werde sie aufgrund ihrer Prinzipientreue nicht. Käme ein Richter zu dem Urteil, dass Mannings Haft strafend und nicht beugend ist, könnte sie freigelassen werden.

Sieben Jahre lang saß Chelsea Manning bereits in einem Militärgefängnis in Haft, da sie der Enthüllungsplattform WikiLeaks Dokumente zugespielt hatte. Der damalige US-Präsident Barack Obama begnadigte Manning und verkürzte die Haftdauer von 35 Jahren. Das US-Gesetz erlaubt es nur dann, einen Zeugen in Beugehaft zu nehmen, wenn die Chance besteht, dass die Inhaftierung diesen zur Aussage zwingen wird. Die Anwälte von Chelsea Manning reichten eine achtseitige Erklärung ein und fassten ihren Standpunkt wie folgt zusammen: 

An diesem Punkt, angesichts der Opfer, die sie bereits erbracht hat, ihrer starken Prinzipien, ihrer starken und wachsenden Unterstützungsgemeinschaft und der Schande, die mit ihrer Kapitulation einhergeht, ist es unvorstellbar, dass Chelsea Manning jemals ihre Meinung über ihre Weigerung ändern wird, mit dem hohen Gericht zusammenzuarbeiten. 

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange war am 11. April von der britischen Polizei in der Botschaft Ecuadors festgenommen und am 1. Mai wegen Verletzung von Kautionsbedingungen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Ihm droht weiterhin die Auslieferung an die USA. Mehrere britische Abgeordnete sprachen sich gegen diese aus und befürworteten stattdessen, die Fälle gegen Assange in Schweden wegen vermeintlicher sexueller Übergriffe neu aufzunehmen und ihn an das skandinavische Land auszuliefern. 

Sollte ein US-Richter zu dem Entschluss kommen, dass die derzeitige Haft von Manning eher als eine strafende als eine zwingende Haft zu werten sei, dann würde Manning freigelassen werden. Bislang reagierten die Staatsanwälte nicht auf den Antrag von Manning. Diese gab an, aufgrund ihrer Geschlechtsumwandlung an gesundheitlichen Problemen zu leiden, welche in der Haft nicht behandelt würden.