In Brüssel musste sich Facebook-Chef Mark Zuckerberg diese Woche Fragen des EU-Parlaments zu jüngsten Skandalen um Facebook und die Firma Cambridge Analytica, zu Hate-Speech auf der Plattform und dem Vorwurf eines Monopols stellen. Am Gericht von San Mateo in Kalifornien kam letzte Woche eine weitere Anschuldigung hinzu.
Die Vorwürfe beruhen auf persönlichen E-Mails und Nachrichten leitender Angestellter, so berichtet der Guardian. Eingereicht wurde die Klage des Start-ups Six4Three. Die Firma stellte eine App namens Pikini her, damit ließ sich auf Bikini-Bilder hineinzoomen. Nachdem 2015 Facebook seine Richtlinien geändert hatte, verklagte die Firma Facebook, denn hierdurch wurde das Geschäftsmodell der Firma geschädigt.
Laut neuer Anschuldigungen von Six4Three gegen Facebook machte sich die Firma verschiedene Methoden zu eigen, um an Nutzerdaten zu gelangen. Standorte wurden verfolgt, Texte gelesen, auf Mikrofone zugegriffen und abgehört. Facebook sagte, die Anschuldigungen seien falsch und es gäbe keine Belege dafür. Ohne die Zustimmung der Nutzer würde Facebook Nachrichten der Nutzer nicht mitverfolgen und schon gar keine Gespräche protokollieren.
Ab dem 25. Mai gilt in der EU das neue Datenschutzgesetz (DSGVO) für den Schutz personenbezogener Daten. Bei unter 16-Jährigen müssen die Erziehungsberechtigten künftig der Datenverarbeitung zustimmen. Verstöße können bis zu vier Prozent des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Jahr kosten.
Daher hob WhatsApp das Mindestalter auf 16 Jahre an. EU-Bürger haben das Recht auf Löschung ihrer Daten, wenn es keinen Anhaltspunkt für deren Speicherung gibt, und auf Korrektur, wenn Fehler vorliegen. Auch Unternehmen wie Twitter, Facebook und Google müssen sich an das Gesetz halten. Für den Datenschutz bei Facebook in der EU ist derzeit eine Behörde in Irland zuständig.