Ein US-Berufungsgericht auf Bundesebene stellte sich in einer bahnbrechenden Entscheidung auf die Seite des Pentagon und setzte das von der Trump-Regierung ausgesprochene Verbot eines Militärdienstes von Transgenderpersonen wieder in Kraft.
Im März hatte ein Richter, der vom ehemaligen Präsidenten Joe Biden ernannt worden war, das Verbot mit der Begründung aufgehoben, dass es wahrscheinlich verfassungsmäßige Rechte verletze.
In einer Entscheidung von 2:1 hob nun ein Gericht am Dienstag diese vorläufige Entscheidung auf.
Die Politik von Kriegsminister Pete Hegseth verletze "wahrscheinlich den gleichen Schutz nicht", argumentierten die beiden von Trump ernannten Richter Gregory Katsas und Neomi Rao in ihrer Mehrheitsentscheidung.
Diese Politik "unterscheide auf der Grundlage der medizinischen Kondition der Geschlechtsdysphorie" und nicht auf dem Geschlecht oder dem Status Transgender.
"Das Militär der Vereinigten Staaten setzt strikte medizinische Standards durch, um sicherzustellen, dass nur physisch und geistig fitte Individuen in seine Ränge treten", schrieben die Richter. "Über Jahrzehnte schlossen diese Anforderungen Individuen mit Geschlechtsdysphorie aus, einem medizinischen Zustand, der mit klinisch signifikanter Not verbunden ist."
Hegseth änderte diese Regeln im Februar, eine Woche, nachdem Präsident Donald Trump eine Anordnung mit dem Titel "Vorrang für militärische Exzellenz und Bereitschaft" unterzeichnet hatte. Die Entscheidung gab dem Kriegsministerium vor, jeden mit einer Geschichte von Geschlechtsdysphorie aus dem Dienst zu entfernen, mit dem Argument, der Zustand "stimme nicht überein" mit den "hohen Standards" der US-Streitkräfte.
Dieser Schritt war ein Teil der breiteren Bewegung der Trump-Regierung, die Diversitätspolitik und das zurückzudrehen, was der Präsident "radikale Gender-Ideologie" nannte.
Mit einer Entscheidung im Juni hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Präzedenzfall geschaffen, als er entschieden hatte, das Verbot von Hormonblockern für Kinder im Staat Tennessee verletzte keine verfassungsmäßigen Rechte.
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