USA sanktionieren IStGH-Chefankläger Karim Khan

Da der IStGH gegen Benjamin Netanjahu einen Haftbefehl erlassen hat, sanktionieren die USA den Chefankläger des Gerichts. Die Begründung: Khan habe seine Macht missbraucht. Als Khan einen Haftbefehl gegen Putin beantragte, wurde der Schritt aus den USA noch begrüßt.

Die USA haben den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Sein Vermögen in den USA wird eingefroren, ihm und seiner Familie die Einreise in die USA untersagt. Grund für die Sanktionen ist die Anklage Khans gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Israels, Joaw Galant. Beiden wirft Khan Kriegsverbrechen und Völkermord an den Palästinensern vor. Khan beantragte Haftbefehl. 

Der entsprechende Erlass des US-Finanzministeriums begründet die Sanktionen gegen Khan damit, dass der IStGH einen Präzedenzfall geschaffen habe, der US-amerikanische Staatsbürger der Gefahr missbräuchlicher Verurteilungen und einer möglichen Verhaftung aussetze. 

"Der IStGH hat ohne rechtliche Basis und ohne legitime Gerichtsbarkeit gegenüber US-Bürgern und ihren Verbündeten, einschließlich Israels, mit der Einleitung von Vorermittlungen und der Ausstellung von Haftbefehlen seine Macht missbraucht", heißt es in dem Erlass. 

Das US-Finanzministerium bestätigte, dass Khans Name auf die entsprechende Sanktionsliste gesetzt wurde. US-Amerikanern ist es damit verboten, Geschäfte mit Khan abzuwickeln.

Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte die Sanktionen und betonte seine Verpflichtung gegenüber der Gerechtigkeit, die Millionen unschuldigen Opfern von Verbrechen Hoffnung gibt.

Weder Israel noch die USA sind Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Beide Länder haben ihre Unterschriften zurückgezogen. 

Als der Chefankläger des IStGH jedoch einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa, wegen der angeblichen Verschleppung ukrainischer Kinder beantragte, lobten die USA diesen Schritt noch. Auch Russland erkennt den IStGH nicht an. 

In einer Stellungnahme des IStGH warnt dieser davor, dass durch die Sanktionen das internationale Recht Schaden nehmen könnte. Allerdings ist bereits jetzt klar, dass es eine wirksame internationale Strafgerichtsbarkeit unter Einbeziehung aller Staaten der Welt nicht gibt.

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