Der US-Rap-Millionär Shawn Carter, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Jay-Z, wird laut US-Medien seit Sonntag in einer Zivilklage massiv beschuldigt, im Jahr 2000 zusammen mit dem bereits inhaftierten Sean 'Diddy' Combs ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Die Klage, die erstmals im Oktober dieses Jahres eingereicht wurde, hatte laut den Berichten ursprünglich nur Combs als Beklagten aufgeführt. Inzwischen wurde sie neu eingereicht, um auch Carters Namen zu nennen. Der Beschuldigte nennt die Vorwürfe "idiotic" und spricht von einer Kampagne samt Erpressungsversuchen.
Die detaillierte Anschuldigung stammt von einer anonymen sogenannten "Jane Doe", die laut Anklageschrift behauptet, Combs und Carter zusammen hätten das Opfer im Jahr 2000 vergewaltigt.
Der Vorfall sei in Anwesenheit einer "prominenten Frau" geschehen, die stillschweigend zugesehen habe. Ob es sich dabei um die damalige Lebensgefährtin von "P. Diddy" aka Combs handelte – Jennifer Lopez, auch als J-Lo bekannt –, wird in der Anklage nicht explizit genannt. Von 1999 bis 2001 waren Jennifer Lopez und Combs ein Paar.
So heißt es wörtlich in der Klageschrift:
"Der Angeklagte Sean Combs (alias 'P. Diddy', alias 'Puff Daddy', alias 'Diddy', alias 'PD' und alias 'Love') hat zusammen mit seinem langjährigen Freund und Mitarbeiter Shawn Carter (alias 'Jay-Z') ein dreizehnjähriges Mädchen auf einer Afterparty nach den MTV Video Music Awards 2000 unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Ein anderer Prominenter sah dabei zu, wie Combs und Carter sich abwechselnd an der Kleinen vergriffen. Viele andere waren bei der Afterparty anwesend, unternahmen jedoch nichts, um den Übergriff zu verhindern."
Carter wiederum beschuldigt nach den massiven Vorwürfen und der erweiterten Klageschrift mit seiner Namensnennung den Anwalt des ungenannten Opfers der Lüge und Erpressung. In einem CNN-Artikel heißt es zu der jüngsten Entwicklung in dem Missbrauchsskandal:
"In einer an CNN gerichteten Erklärung bezeichnete Carter die Anschuldigungen als 'so abscheulich, dass ich Sie inständig bitte, eine Strafanzeige einzureichen, nicht eine Zivilklage! Wer ein solches Verbrechen an einem Minderjährigen begeht, sollte weggesperrt werden, finden Sie nicht auch?'"
Das Rolling Stone-Magazin berichtet zu den Vorwürfen und der Vorgeschichte bis zur unterstellten Vergewaltigung:
"In der geänderten Klageschrift, die dem Rolling Stone vorliegt, heißt es, dass Doe sich von einem Freund in der Nähe der Radio City Music Hall absetzen ließ, damit sie versuchen konnte, die VMAs zu besuchen, aber sie hatte keine Eintrittskarte. Da sie die Show oder eine Afterparty besuchen wollte, habe sie sich an Limousinenfahrer gewandt und versucht, sich von ihnen Einlass zu verschaffen. Einer der Fahrer gab an, für Combs zu arbeiten und lud sie zu einer Afterparty ein."
Aktuell sitzt P. Diddy bereits in Haft. Ihm werden Menschenhandel, Drogenmissbrauch und sexuelle Gewalt vorgeworfen. Mehrere potenzielle Opfer haben sich bereits detailliert zu massiven sexuellen Übergriffen seitens Combs geäußert. Ende November wurde bekannt, dass der Beschuldigte auch weiterhin im Gefängnis bleiben muss. Ein zuständiger Richter wies einen erneuten Antrag auf Entlassung auf Kaution ab, dies bereits zum dritten Mal.
Shawn Carters Anwalt reagierte demnach nicht auf die Bitte des Rolling Stone um einen Kommentar. In einer öffentlichen Erklärung seitens "Jay-Z" beschuldigte dieser nun den Anwalt von "Jane Doe", einen Tony Buzbee, "der Erpressung in Form eines Forderungsschreibens". Carter erklärt in seinem Statement:
"Er [Buzbee] hatte damit gerechnet, dass die Art dieser Anschuldigungen und die öffentliche Aufmerksamkeit mich dazu bringen würden, einen Vergleich zu schließen. Nein, Sir, es hatte den gegenteiligen Effekt! Es hat mich dazu gebracht, Sie als den Betrüger zu entlarven, der Sie sind, und zwar auf sehr öffentliche Weise."
Laut Carter würden nur Unterstützer aus Buzbees "Netzwerk von Verschwörungstheoretikern, falschen Physikern, diese idiotischen Behauptungen glauben, die Sie gegen mich aufgestellt haben und die nur lächerlich wären, wenn es sich nicht um die ernsthafte Schädigung von Kindern handeln würde."
Anwalt Buzbee hatte im Oktober dieses Jahres mitgeteilt, rund 120 Personen mit Vorwürfen gegen den Rapper Sean Combs zu vertreten. Die Kanzlei hat seitdem mehrere Zivilklagen von Männern und Frauen wegen sexueller Übergriffe eingereicht. Aktuell heißt es in einem X-Statment:
"Herr Carter hat zuvor bestritten, derjenige zu sein, der mich und meine Kanzlei verklagt hat. Er reichte seine leichtfertige Klage unter einem Pseudonym ein. Was er in seiner jüngsten Erklärung verschweigt, ist, dass meine Kanzlei seinem Anwalt ein Forderungsschreiben im Namen eines ungenannten Opfers geschickt hat und dass dieses Opfer nie einen Penny von ihm gefordert hat."
In den sozialen Medien tauchen nun wiederum Berichte auf, Buzbee würde zudem behaupten, dass er und seine Familie "belästigt und 'von mysteriösen Personen verfolgt' werden" und dass Kollegen, Mitarbeiter sowie Kunden "kontaktiert werden, um sie gegen ihn [Buzbee] aufzubringen." Der Anwalt schreibt in seinem X-Beitrag:
"Seit ich das Schreiben in ihrem [Does] Namen versandt habe, hat Herr Carter mich nicht nur verklagt, sondern auch versucht, mich und die Klägerin zu schikanieren und zu belästigen."
"Jay-Z" ist seit dem Jahr 2008 mit der US-Künstlerin Beyoncé verheiratet, sie haben drei gemeinsame Kinder. Bereits seit den 1990ern sorgte Carter immer wieder für fragliche Schlagzeilen aufgrund seiner nachweislichen Vorliebe für junge Mädchen und Frauen.
So traf er offiziell die US-Sängerin Foxy Brown, als diese erst 15 Jahre alt war und er 23. Zudem den aufstrebenden R'n'B Jungstar Aaliyah (tödlich verunglückt bei einem Flugzeugabsturz im Jahr 2001), als diese 16 Jahre alt war und er 27. Seine Ehefrau Beyoncé lernte er kennen, als sie 18 Jahre alt war und er 30.
Der Rapper soll zudem eine enge Verbindung zu dem Musikerkollegen R. Kelly gehabt haben, der seit 2022 wegen Kinderpornografie in Haft sitzt. Beide veröffentlichten im Jahr 2002 das gemeinsame Album "The Best of Both Worlds".
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