US-Gericht: Googles Monopol bei der Internetsuche ist illegal

In einem der größten Kartellprozesse zwischen dem US-Justizministerium und Google entschied ein US-Richter, Googles Suchmaschinen-Vormachtstellung verletze das Wettbewerbsrecht. Über Strafmaßnahmen wird in einem weiteren Verfahren entschieden. Ein Google-Manager kündigte Berufung an.

Am 5. August entschied ein Richter in den USA, dass die Suchmaschine von Google ihre Vormachtstellung illegal ausgenutzt habe, um den Wettbewerb zu unterdrücken und Innovationen zu ersticken. Dies sei eine folgenschwere Entscheidung, die das Internet erschüttern und eines der bekanntesten Unternehmen der Welt ausbremsen könnte, hieß es dazu in einer Meldung der US-Nachrichtenagentur APnews.

Die Entscheidung des US-Bezirksrichters Amit Mehta kommt fast ein Jahr nach Prozessbeginn. Bei dem Verfahren handelt es sich der Meldung zufolge um die größte kartellrechtliche Auseinandersetzung des Landes seit einem Vierteljahrhundert zwischen dem US-Justizministerium und Google. Nach Durchsicht einer Fülle von Beweisen, darunter Aussagen von Topmanagern von Google, Microsoft und Apple während des 10-wöchigen Prozesses im letzten Jahr, veröffentlichte Mehta seine laut APnews "möglicherweise marktverändernde Entscheidung", drei Monate nachdem beide Seiten Anfang Mai ihre abschließenden Argumente vorgetragen hatten. In seinem 277-seitigen Urteil schrieb der US-Richter:

"Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Zeugenaussagen und Beweise kommt das Gericht zu folgendem Schluss: Google ist ein Monopolist und hat als solcher gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten." 

Ein Beweis für Googles Monopol sei demnach die Dominanz auf dem Suchmarkt. Google "genießt einen Marktanteil von 89,2 Prozent bei allgemeinen Suchdiensten, der sich auf 94,9 Prozent bei mobilen Geräten erhöht." Das Urteil bedeute einen herben Rückschlag für Google und seine Muttergesellschaft Alphabet Inc. Diese hätten stets erklärt, ihre Beliebtheit rühre von dem "überwältigenden Wunsch der Verbraucher" her, eine Suchmaschine zu nutzen, die so gut sei, dass sie zum Synonym für die Online-Suche geworden sei.

Die Google-Suchmaschine verarbeitet weltweit schätzungsweise 8,5 Milliarden Suchanfragen pro Tag. Damit hat sich das tägliche Suchvolumen im Vergleich zu vor 12 Jahren fast verdoppelt, wie eine kürzlich von der Investmentfirma BOND veröffentlichte Studie zeigen soll.

Kent Walker, Googles Präsident für globale Unternehmensbelange, kündigte an, gegen die Entscheidung von Mehta in Berufung zu gehen. Vorerst gibt die Entscheidung den Kartellbehörden des Justizministeriums recht, die ihre Klage vor fast vier Jahren eingereicht hatten. Generalstaatsanwalt Merrick Garland kommentierte das Urteil als "historischen Sieg für das amerikanische Volk". Ihm zufolge belege dieser Gerichtsentscheid, dass kein Unternehmen Gesetze missachten dürfe:

"Kein Unternehmen – egal wie groß oder einflussreich es ist – steht über dem Gesetz. Das Justizministerium wird unsere Kartellgesetze weiterhin mit Nachdruck durchsetzen."

Der Gerichtsfall hat Google laut der Meldung als "technologischen Tyrannen" dargestellt, der methodisch den Wettbewerb unterdrückt hat. Dies diente demnach dem Schutz einer Suchmaschine, die zum Kernstück einer digitalen Werbemaschine geworden ist und im vergangenen Jahr einen Umsatz von fast 240 Milliarden Dollar erzielte. Die Anwälte des Justizministeriums argumentierten, dass Googles Monopol es dem Unternehmen ermöglichte, von den Werbetreibenden künstlich hohe Preise zu verlangen. Gleichzeitig habe es "den Luxus genossen", nicht mehr Zeit und Geld in die Verbesserung der Qualität seiner Suchmaschine investieren zu müssen – ein laxer Ansatz, der den Verbrauchern schade.

Mehtas Urteil thematisiert auch die Milliarden von Dollar, die Google jedes Jahr investiert, um seine Suchmaschine als Standardoption auf neuen Handys und technischen Geräten zu installieren. Allein im Jahr 2021 habe Google demnach mehr als 26 Milliarden Dollar für diese Standardverträge ausgegeben. Google wies derartige Behauptungen zurück. Die Verbraucher hätten in der Vergangenheit immer wieder die Suchmaschine gewechselt, wenn sie mit den Ergebnissen, die sie erhielten, unzufrieden gewesen seien. So sei beispielsweise Yahoo in den 1990er Jahren die beliebteste Suchmaschine gewesen, bevor Google aufkam.

In der Verhandlung habe sich die Bedeutung der Standardeinstellungen gezeigt, teilte der Richter mit. Er wies darauf hin, dass Microsofts Suchmaschine Bing einen Marktanteil von 80 Prozent bei der Suche im Microsoft Edge-Browser hat. Dies verdeutliche laut Mehta, dass andere Suchmaschinen erfolgreich sein könnten, wenn Google nicht als vorgegebene Standardoption festgelegt wäre. Allerdings würdigte Mehta auch die Qualität des Google-Produkts als einen wichtigen Teil seiner Dominanz und sagte ganz offen, dass "Google weithin als die beste (allgemeine Suchmaschine) in den Vereinigten Staaten anerkannt ist."

Das Consumer Choice Center, eine Lobbygruppe, die sich schon gegen andere Versuche, Unternehmen in die Schranken zu weisen, gewehrt hat, bezeichnete Mehtas Entscheidung als einen Schritt in die falsche Richtung. "Die Vereinigten Staaten driften in Richtung der technologiefeindlichen Haltung der Europäischen Union, eines Teils der Welt, der fast nichts macht und erfolgreiche amerikanische Unternehmen für ihre Popularität bestraft", sagte Yael Ossowski, stellvertretende Direktorin des Zentrums.

Nach dem Urteil, wonach Google ein illegales Monopol betrieben habe, leitet das Gericht die nächste juristische Prozessphase ein. Dabei soll ermittelt werden, welche Änderungen oder Strafen verhängt werden sollten, um den angerichteten Schaden rückgängig zu machen und um wieder eine wettbewerbsfähigere Landschaft herzustellen. Für den 6. September anberaumte der US-Richter eine Anhörung, bei der die Weichen für die nächste Verhandlungsphase gestellt werden. Das mögliche Ergebnis könnte eine weitreichende Anordnung sein, die Google dazu verpflichten könnte, einige der Säulen seines Internet-Imperiums abzubauen. Zukünftig könnte Google auch daran gehindert werden, dass seine Suchmaschine automatisch Anfragen auf dem iPhone und anderen Geräten beantwortet. Der Richter könnte aber auch zu dem Schluss kommen, dass nur bescheidene Änderungen erforderlich sind, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. 

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