Die US National Archives and Records Administration (NARA) hat bestätigt, dass sie im Besitz von fast 5.400 E-Mails, elektronischen Aufzeichnungen und Dokumenten ist, die zeigen, dass US-Präsident Joe Biden während seiner Zeit als US-Vizepräsident Pseudonyme verwendet hat.
Die Bestätigung der NARA erfolgte als Antwort auf eine Anfrage der Southeastern Legal Foundation (SLF) nach dem Freedom of Information Act vom Juni 2022. Die Anfrage bezog sich auf E-Mails, die sich auf die Konten von Robin Ware, Robert L. Peters und JRB Ware beziehen – alles Pseudonyme, die Biden während seiner Zeit als US-Vizepräsident von US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus verwendete.
Diese Woche reichte die Southeastern Legal Foundation Klage gegen die NARA ein, um die Freigabe der Unterlagen zu erwirken.
In einer Pressemitteilung gab die Southeastern Legal Foundation bekannt, dass sie eine Bundesklage gegen die US National Archives and Records Administration (NARA) auf Veröffentlichung aller E-Mails aus der Zeit eingereicht hat, als der damalige US-Vizepräsident Joe Biden drei persönliche E-Mail-Konten mit Pseudonym nutzte, um Regierungsinformationen weiterzuleiten und Regierungsgeschäfte mit seinem Sohn Hunter Biden und anderen zu besprechen. Die NARA und andere Quellen haben bestätigt, dass Biden die Namen Robin Ware, Robert L. Peters und JRB Ware benutzte.
Die Klage ist die jüngste in den erfolgreichen Bemühungen des SLF, die direkte und dokumentierte Beziehung zwischen Joe Biden, Hunter Biden, Hunter Bidens Unternehmen und der US-Regierung aus dem Jahr 2017 aufzudecken.
Behälter 9. Juni 2022 forderte die SLF diese nun heiß begehrten E-Mails durch einen Freedom of Information Act (FOIA) Antrag von der NARA an. Leider hat die NARA nach der Identifizierung von fast 5.400 potenziell relevanten Datensätzen nur zögerlich reagiert und noch immer keine einzige E-Mail vorgelegt.
Die SLF hatte die NARA erstmals im Jahr 2021 aufgefordert, Bidens E-Mails freizugeben. Die NARA antwortete, dass die E-Mails nicht vor dem 20. Januar 2022 veröffentlicht werden könnten, da sie die Unterlagen des damaligen US-Vizepräsidenten erst am 20. Januar 2017 in Verwahrung genommen habe.
Im Jahr 2022 erneuerte die SLF ihren Antrag mit einem zweiten FOIA-Antrag, der den Kern der SLF-Klage bildet. Die NARA hat nicht eine einzige dieser E-Mails vorgelegt. Laut der SLG-Anwältin Kimberly Hermann:
"Allzu oft missbrauchen Beamte ihre Macht, indem sie sie zu ihrem persönlichen oder politischen Vorteil nutzen. Wenn sie dies tun, versuchen viele, es zu verbergen. Die einzige Möglichkeit, die Integrität der Regierung zu wahren, besteht darin, dass die NARA Bidens fast 5.400 E-Mails an das SLF und damit an die Öffentlichkeit freigibt. Die amerikanische Öffentlichkeit verdient es zu wissen, was in diesen E-Mails steht."
Die Biden-E-Mails, um deren Freigabe sich das SLF seit fast zwei Jahren bemüht, stehen nun auch im Mittelpunkt einer Untersuchung des US-Kongresses über die Auslandsgeschäfte der Bidens.
Im August 2023 forderte der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses des Repräsentantenhauses, James Comer, von der NARA die Herausgabe von ungeschwärzten Kopien dieser und anderer E-Mails, um genau diese Unterlagen zu erhalten.
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