In den USA wurde eine weitere Anklage gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump sowie einen Haustechniker erhoben. Das Vergehen: Trump soll die Löschung von Aufzeichnungen der Überwachungskameras in seinem Haus während der Durchsuchung durch das FBI angeordnet haben. Das US-Justizministerium habe Einsicht in diese Aufzeichnungen gefordert.
Die Durchsuchung war damals auf Grundlage des Vorwurfs erfolgt, Trump bewahre klassifizierte Dokumente in seinem privaten Wohnsitz auf. Kritiker halten diese Vorwürfe für unbegründet, da der Präsident der Vereinigten Staaten das Recht hat, Dokumente zu klassifizieren, aber auch, die Geheimhaltung aufzuheben. In der Sicht auf die Anklagen, die auf dieser Grundlage formuliert wurden, ist die Gesellschaft der USA tief gespalten. Allerdings gibt es viele Kommentatoren in den USA, die Trump politisch nicht unbedingt nahe stehen, wie Tucker Carlson oder Garland Nixon. Auch sie sehen in dem gesamten Verfahren eine Instrumentalisierung der Justiz durch die Demokratische Partei und die Biden-Regierung. Vor allem vor dem Hintergrund des Umgangs mit den Informationen über Hunter Biden, den Sohn des amtierenden US-Präsidenten.
Von diesem ist bekannt und selbst öffentlich ausführlich belegt, dass er während der Amtszeit seines Vaters als Vizepräsident Zahlungen vom ukrainischen Konzern Burisma erhalten hatte, die wahrscheinlich im Zusammenhang mit der durch Joe Biden erwirkten Absetzung eines ukrainischen Korruptionsermittlers stehen. Hunter Biden sollte in dieser Woche ein Verfahren wegen Verkehrsübertretungen durch einen Handel mit dem Gericht abschließen; wider Erwarten weigerte sich der Richter aber, dem Handel zuzustimmen, weil er eine Klausel enthielt, die sämtliche gegen Hunter Biden derzeit stattfindenden Ermittlungen beenden würde, im Austausch gegen das Eingeständnis einer Verkehrsübertretung und eines kleinen Steuerdelikts.
Die Frage, ob die Trump und seinem Haustechniker Carlos De Oliveira vorgeworfene Löschung privater Aufzeichnungen einer rechtlich zweifelhaften Durchsuchung überhaupt eine Straftat darstellen kann, hängt vollständig an der Bewertung des Dokumentenbesitzes. War dieser zulässig, war die Durchsuchung durch das FBI ebenso illegal wie alle daraus abgeleiteten Folgehandlungen. Wichtiger als die Frage, wie dies letztlich rechtlich geklärt wird, dürfte allerdings sein, wie die US-Gesellschaft mit der stetig weiteren Verschärfung dieser juristischen Auseinandersetzung zurechtkommt, die vielfach "lawfare" – Kriegsführung mit Mitteln der Justiz – genannt wird.
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