Im Rechtsstreit um die Durchsuchung der Privatresidenz des früheren US-Präsidenten Donald Trump hat dessen Anwaltsteam am Montag eine unabhängige Überprüfung der vom FBI beschlagnahmten Dokumente beantragt. Mit der Klageschrift, die als "Motion for Judicial Oversight and Additional Relief" (Antrag auf richterliche Aufsicht und zusätzliche Entlastung) bezeichnet wird, wollen die Anwälte unter anderem die Einsetzung eines als "Special Master" bezeichneten unabhängigen Gutachters erreichen. Dieser solle demnach die bei dem Einsatz vor zwei Wochen sichergestellten Dokumente, welche vor dem Zugriff der Ermittler geschützt seien, einsehen und prüfen.
"Diese Angelegenheit hat die Aufmerksamkeit der amerikanischen Öffentlichkeit erregt", heißt es in der Klageschrift. "Lediglich angemessene Schutzmaßnahmen sind nicht akzeptabel, wenn es in dieser Angelegenheit nicht nur um die verfassungsmäßigen Rechte von Präsident Trump geht, sondern auch um die Wahrung der Vollstreckung von Privilegien." Laut den Anwälten müsse "man davon ausgehen", dass die zuvor sichergestellten Dokumente durch das sogenannte "executive privilege" geschützt sein. Bei dem Exekutivprivileg handelt es sich um das Vorrecht des US-Präsidenten, gewisse Informationen geheimzuhalten.
Die Strafverfolgung sei ein Schutzschild, das die US-Amerikaner schützt. Sie könne nicht als "Waffe für politische Zwecke" eingesetzt werden, argumentierten Trumps Anwälte weiter und bezeichneten die FBI-Durchsuchung als "schockierend aggressiven Schritt", der "die meisten Amerikaner in Bedrängnis" gebracht habe.
In dem 27-seitigen Dokument, das bei einem Bundesgericht in Florida eingereicht wurde, beschuldigen Trumps Anwälte die mit den Ermittlungen betrauten US-Behörden zudem, die Angelegenheit "entweder" dafür zu nutzen, "um nach politisch hilfreichen Dokumenten zu stöbern oder die Bemühungen zu unterstützen, Präsident Trump an einer erneuten Kandidatur zu hindern".
Vom Gericht mit der Klage betraut wurde demnach die in Fort Pierce, Florida, ansässige US-Bezirksrichterin Aileen Cannon, eine von Trump ernannte Richterin, die vom US-Senat etwa eine Woche nach Trumps Niederlage bei den US-Wahlen 2020 bestätigt wurde, wie US-Medien einschlägig berichten. Unklar ist allerdings, ob das Verfahren überhaupt eröffnet wird, da das Exekutivprivileg lediglich von einem amtierenden Präsidenten geltend gemacht werden kann. Zudem ist ungewiss, ob Cannon die erste sein wird, die über Trumps Ersuchen entscheidet, oder ob dies der Bezirksrichter Bruce Reinhart sein wird, der den Haftbefehl erlassen hat.
Agenten der US-Bundespolizei FBI hatten am 8. August Trumps Anwesen Mar-a-Lago im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Infolgedessen wurden der Durchsuchungsbeschluss und eine Liste mit in Mar-a-Lago sichergestellten Dokumenten veröffentlicht, von denen einige nicht als streng geheim eingestuft waren, wie aus einer veröffentlichten Quittung hervorgeht. Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht außerdem hervor, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen den ehemaligen Präsidenten wegen des Verdachts der Aktenvernichtung, der illegalen Nutzung von Verteidigungsinformationen und auch der Verletzung des Spionagegesetzes ermitteln.
Anfang der Woche wurden weitere Details zu den in Trumps Anwesen sichergestellten Dokumenten publik. Nach seiner Amtszeit soll der ehemalige US-Präsident zwischenzeitlich demnach mehr als 300 als geheim eingestufte Dokumente in seinem Anwesen in Mar-a-Lago aufbewahrt haben, wie die New York Times unter Berufung auf anonyme Quellen berichtete. Die ersten etwa 150 Dokumente wurden im Januar an das US-Nationalarchiv zurückgegeben, einige weitere im Juni. Der Rest wurde vom FBI während der Razzia beschlagnahmt. Laut dem Times-Bericht hätten sich unter den teils als "streng geheim" eingestuften Unterlagen auch Dokumente der Bundespolizei FBI sowie der Auslandsgeheimdienste CIA und NSA befunden.
US-Justizminister Merrick Garland hatte zuvor erklärt, er habe die Entscheidung, einen Durchsuchungsbefehl für das Anwesen Trumps zu beantragen, persönlich gebilligt. "Der Durchsuchungsbefehl wurde von einem Bundesgericht nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts genehmigt." Das Ministerium nehme eine solche Entscheidung "nicht auf die leichte Schulter", so der Minister:
"Wo immer es möglich ist, wird nach weniger einschneidenden Mitteln als Alternative zu einer Durchsuchung gesucht, und jede Durchsuchung wird eng begrenzt."
Erst Ende vergangener Woche hatte ein Richter im US-Bundesstaat Florida das US-Justizministerium angewiesen, zumindest einen Teil der eidesstattlichen Erklärung zu veröffentlichen, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl genehmigt worden war. Diese dürfte wichtige Details über die Ermittlungen des Justizministeriums enthalten, das derzeit untersucht, ob Trump in seinem Anwesen in Palm Beach geheime und sensible Regierungsunterlagen aufbewahrt und falsch gehandhabt hatte.
Ob die Erklärung indes veröffentlicht wird, bleibt jedoch weiterhin offen. Die eidesstattliche Erklärung enthalte "kritisch wichtige und detaillierte Untersuchungsfakten" über Zeugen sowie "hochsensible Informationen" im Zusammenhang mit der laufenden strafrechtlichen Untersuchung, die "die nationale Sicherheit berührt", argumentierten Bundesstaatsanwälte des US-Justizministerium in einem Schreiben an das mit dem Fall betraute US-Bezirksgericht in Florida. Bei einer Veröffentlichung würde die eidesstattliche Erklärung "höchstwahrscheinlich zukünftige Ermittlungsschritte gefährden".
Trump hatte zuvor öffentlich gefordert, die eidesstattliche Erklärung ohne Schwärzungen freizugeben. Der ehemalige Präsident "hat seine Ansicht deutlich gemacht, dass das amerikanische Volk die Erlaubnis haben sollte, die unredigierte eidesstattliche Erklärung im Zusammenhang mit der Razzia und dem Einbruch in sein Haus zu sehen", kommentierte sein Sprecher Taylor Budowich die Entscheidung Reinharts, zumindest einen Teil der eidesstattlichen Erklärung zu veröffentlichen. Auf Twitter lobte er Reinhart dafür, dass er "den zynischen Versuch des Justizministeriums, die gesamte eidesstattliche Erklärung vor den Amerikanern zu verbergen", zurückgewiesen habe. Gleichzeitig betonte Trumps Sprecher aber, dass "keine Schwärzungen notwendig sein sollten".
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