Im Fall der Durchsuchung der Privatresidenz des früheren US-Präsidenten Donald Trump hat ein Richter im US-Bundesstaat Florida das US-Justizministerium angewiesen, zumindest einen Teil der eidesstattlichen Erklärung zu veröffentlichen, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl genehmigt worden war. Wie US-Medien einschlägig berichten, gab Bundesrichter Bruce Reinhart dem Justizministerium am Donnerstag eine Woche Zeit, Vorschläge für Schwärzungen der Unterlagen zu machen.
Nach US-Recht sei es Aufgabe der Regierung darzulegen, warum selbst eine geschwärzte Version nicht veröffentlicht werden sollte, so Reinhart. Die Argumente der Staatsanwaltschaft hätten ihn hingegen bisher nicht überzeugen können. Die Staatsanwaltschaft hatte das Gericht zuvor aufgefordert, Forderungen etwaiger Medien nach Offenlegung der Erklärung vor dem Hintergrund noch laufender Ermittlungen abzulehnen.
Die eidesstattliche Erklärung enthalte "kritisch wichtige und detaillierte Untersuchungsfakten" über Zeugen sowie "hochsensible Informationen" im Zusammenhang mit der laufenden strafrechtlichen Untersuchung, die "die nationale Sicherheit berührt", argumentierten die Bundesstaatsanwälte in einem Schreiben an das mit dem Fall betraute US-Bezirksgericht in Florida. Bei einer Veröffentlichung würde die eidesstattliche Erklärung "höchstwahrscheinlich zukünftige Ermittlungsschritte gefährden".
Die Anhörung wurde einberufen, nachdem mehrere Medien die Freigabe weiterer Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchsuchung von Trumps Anwesen in der vergangenen Woche beantragt hatten, darunter auch die eidesstattliche Erklärung. Diese dürfte wichtige Details über die Ermittlungen des Justizministeriums enthalten, das derzeit untersucht, ob Trump in seinem Anwesen in Palm Beach geheime und sensible Regierungsunterlagen aufbewahrt und falsch gehandhabt hatte.
Neben der zumindest teilweisen Veröffentlichung der eidesstattlichen Erklärung stimmte der Richter am Donnerstag zudem auch der Veröffentlichung anderer Dokumente zu, einschließlich des Deckblatts des Durchsuchungsbeschlusses, des Antrags des Justizministeriums auf Versiegelung der Dokumente sowie der Anordnung des Richters, dass diese versiegelt werden müssen. Aus diesen Dokumenten gehe demnach hervor, dass das FBI insbesondere die "vorsätzliche Zurückhaltung von Informationen zur nationalen Verteidigung", die Verheimlichung oder Entfernung von Regierungsunterlagen und die Behinderung einer Bundesuntersuchung untersuchte.
Vergangene Woche hatte Trump öffentlich gefordert, die eidesstattliche Erklärung ohne Schwärzungen freizugeben. Der ehemalige Präsident "hat seine Ansicht deutlich gemacht, dass das amerikanische Volk die Erlaubnis haben sollte, die unredigierte eidesstattliche Erklärung im Zusammenhang mit der Razzia und dem Einbruch in sein Haus zu sehen", erklärte sein Sprecher Taylor Budowich nach der Anhörung auf Twitter. In seinen Tweets lobte er Reinhart dafür, dass er "den zynischen Versuch des Justizministeriums, die gesamte eidesstattliche Erklärung vor den Amerikanern zu verbergen", zurückgewiesen habe. Gleichzeitig betonte Trumps Sprecher aber, dass "keine Schwärzungen notwendig sein sollten".
Agenten der US-Bundespolizei FBI hatten am 8. August Trumps Anwesen Mar-a-Lago im US-Bundesstaat Florida durchsucht. Infolgedessen wurden der Durchsuchungsbeschluss und eine Liste mit in Mar-a-Lago sichergestellten Dokumenten veröffentlicht, von denen einige nicht als streng geheim eingestuft waren, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Quittung hervorgeht. Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht außerdem hervor, dass die Strafverfolgungsbehörden gegen den ehemaligen Präsidenten wegen des Verdachts der Aktenvernichtung, der Behinderung von Ermittlungen und auch der Verletzung des Spionagegesetzes ermitteln.
US-Justizminister Merrick Garland hatte zuvor erklärt, er habe die Entscheidung, einen Durchsuchungsbefehl für das Anwesen Trumps zu beantragen, persönlich gebilligt. "Der Durchsuchungsbefehl wurde von einem Bundesgericht nach der erforderlichen Feststellung eines hinreichenden Verdachts genehmigt." Das Ministerium nehme eine solche Entscheidung "nicht auf die leichte Schulter", so der Minister:
"Wo immer es möglich ist, wird nach weniger einschneidenden Mitteln als Alternative zu einer Durchsuchung gesucht, und jede Durchsuchung wird eng begrenzt."
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