US-Justizministerium: US-Steuerbehörde soll Donald Trumps Steuerunterlagen an Parlament übergeben

Donald Trump hat im Streit um seine Steuererklärungen eine weitere Niederlage erlitten. Die Untersuchung der Vorwürfe, wonach der ehemalige US-Präsident womöglich das Steuerrecht verletzt oder Gelder aus dem Ausland angenommen haben könnte, dauert seit dem Jahr 2019.

Das US-Justizministerium hat die einheimischen Finanzbehörden angewiesen, die Steuerunterlagen des ehemaligen Präsidenten Donald Trump einem Ausschuss des Repräsentantenhauses zur Verfügung zu stellen. In der am Freitag veröffentlichten Entscheidung Ministeriums hieß es, das Finanzministerium solle die Steuerbehörde IRS anweisen, die vertraulichen Unterlagen an den Finanz- und Steuerausschuss herauszugeben. Der Ausschussvorsitzende habe genügend Gründe für die Anforderung der Steuerunterlagen angeführt. Unter Trumps Regierung hatte sich das Justizministerium gegen eine Herausgabe der Unterlagen gewehrt.

Das Justizressort von Präsident Joe Biden erklärte nun, das Parlament habe ein "zwingendes Interesse", zu klären, ob der Präsident unzulässige Gelder aus dem Ausland angenommen habe oder durch ausländische Nationen oder etwa "persönliche wirtschaftliche Verwicklungen" beeinflusst gewesen sei. Die demokratische Vorsitzende des Repräsentantenhauses Nancy Pelosi begrüßte die Entscheidung umgehend als einen "Sieg für den Rechtsstaat". Zugang zu den Steuerunterlagen des Republikaners sei eine Frage der nationalen Sicherheit, schrieb sie auf Twitter.

"Das amerikanische Volk verdient es, die Fakten zu seinen Interessenskonflikten und zu seiner Aushöhlung unserer Sicherheit als Präsident zu kennen."

Im Widerspruch zu politischen Gepflogenheiten in den USA hatte der Immobilienunternehmer Trump seine Steuererklärung weder als Kandidat noch später als Präsident öffentlich gemacht. Gegen eine Herausgabe wehrte er sich bis vor das Oberste Gericht. Eine Staatsanwaltschaft in New York erhielt inzwischen die Unterlagen, allerdings durften daraus keine Details öffentlich werden – es sei denn, es käme zu einem Prozess. Der für die die Haushalts-, Finanz- und Steuerpolitik zuständige Ausschuss des Repräsentantenhauses klagte unter Verweis auf ein Bundesgesetz auf die Herausgabe der Steuererklärungen. Sie würden demnach für eine Untersuchung der Frage benötigt, ob sich der frühere Präsident an das Steuerrecht gehalten habe.

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(dpa/rnd)