USA: Ehemaliger KZ-Wachmann wird ausgewiesen

Ein Gericht in den Vereinigten Staaten hat die Abschiebung eines 94-jährigen Deutschen angeordnet. Der in Tennessee lebende Mann war 1945 freiwillig als bewaffneter Gefängniswächter in einem Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme bei Meppen tätig.

Die Beschwerdekammer der Einwanderungsbehörde (BIA) hat jüngst die Berufung von Friedrich Karl Berger zurückgewiesen, einem in Tennessee lebenden ehemaligen SS-Lageraufseher, der laut einer Mitteilung des Justizministeriums abgeschoben werden sollte. Die Berufung wurde von Eli Rosenbaum bearbeitet, einem berühmten "Nazi-Jäger, der im US-Justizministerium in der Abteilung für Menschenrechte und Sonderstaatsanwaltschaft (HRSP) tätig ist. Dieser brachte den Fall auch ursprünglich vor Gericht. 

Der 94-jährige Berger arbeitete während des Krieges als freiwilliger bewaffneter Wachmann in einem Außenlager des Konzentrationslagers in Neuengamme bei Meppen. Das KZ-Außenlager war zu dem Zeitpunkt aufgrund der vorrückenden Front bereits aufgelöst worden. Berger wurde mit der Aufgabe betraut, zusammen mit weiteren Wachmännern die Häftlinge des Außenlagers nach Neuengamme zu bringen. Dabei seien "unter unmenschlichen Bedingungen" 70 Häftlinge ums Leben gekommen. 

Das wichtigste Beweismittel in dem Prozess war eine Karteikarte mit Bergers Namen und Dienstangaben, die nach dem Krieg von einem gesunkenen deutschen Schiff, der "Thielbek", in der Ostsee geborgen worden war. Die Staatsanwaltschaft stellte auch weitere ergänzende historische Unterlagen und Informationen aus der NS-Zeit zusammen, um die Mitschuld Bergers zu untermauern. 

Berger war im Juli 1959 in die USA eingewandert und bezog für seinen Wehrdienst im Zweiten Weltkrieg eine Rente aus Deutschland. Die US-Justiz befasst sich bereits seit 1978 mit seinem Fall. Die Entscheidung des Gerichts wurde wenige Tage vor dem 75. Jahrestag der Nürnberger Prozesse getroffen.

Das Gerichtsurteil lehnt Berger klar ab. "Nach 75 Jahren, das ist lächerlich", sagte er. Er bestreitet, seinen Dienst auf freiwilliger Basis angetreten und eine Waffe getragen zu haben. Der Witwer wird nach seiner Abschiebung nach Deutschland eine Tochter sowie zwei Enkelkinder in den USA zurücklassen müssen. Bislang ist noch nicht klar, ob Berger nach seiner Rückkehr von deutschen Behörden für seine Vergehen im Zweiten Weltkrieg vor Gericht gestellt wird. 

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