Der heute 62 Jahre alte Gustl Mollath will Schadenersatz für 2747 verlorene Tage. Das Justizministerium hatte Mollath außergerichtlich 170.000 Euro geboten, doch das reichte dem heute 62-Jährigen nicht.
"Ich hätte es im Interesse meines Mandanten und auch des Freistaates richtig gefunden, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen", sagte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun. "Wir haben uns bemüht, zu einer vergleichsweisen Lösung zu kommen. Diese Bemühungen sind leider gescheitert. Ich glaubte, es wäre im Interesse einer Befriedung, dass man die Geschichte in anderer Form löst – aber wenn der Freistaat das anders haben will ..."
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Das Justizministerium sei "weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert", sagte eine Sprecherin. "Diese muss aber auch rechtlich vertretbar sein."
Mollath war im Jahr 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth in die Psychiatrie eingewiesen worden. Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens kam er 2013 frei. Im August 2014 wurde er vom Landgericht Regensburg freigesprochen. (dpa)