Das Gericht hob dadurch die Entscheidung eines Gerichts niederer Instanz aus dem Jahr 2016 auf, das die Klage abgelehnt hatte. Damals hatte das Gericht seine Entscheidung damit begründet, dass der Waffenhersteller Remington und Waffenverkäufer keine Verantwortung für Verbrechen mit Waffengewalt tragen könnten. Die Kläger behaupten hingegen, dass Remington das Gesetz verletzt habe, indem das Unternehmen den Verkauf seines halbautomatischen Gewehrs Bushmaster XM15-E2S an Zivilisten aggressiv vorantrieb. Die Klage weist zudem darauf hin, dass das Gewehr AR-15 auch vor der Tragödie in Sandy Hook zum Symbol für Massenschießereien geworden war.
Der Waffenhersteller wies alle Vorwürfe zurück und erklärte, er könne nicht für die Handlungen des Täters zur Verantwortung gezogen werden, weil er den mentalen Gesundheitszustand des Endverbrauchers nicht überprüfen könne.
Mehr zum Thema - Urteil gegen Waffenhändler des Münchner Amokläufers rechtskräftig