Auch ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen ausgenommen werden. Generell sollen Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten - weil der Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann. Ob dies in der Praxis Fahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen. Von der Opposition kam scharfe Kritik. (dpa)
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