Bundestag beschließt Ausnahmen für Diesel-Fahrverbote

Bei Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten soll es generelle Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge geben. Gelten soll dies für Autos der neueren Abgasnorm Euro 6 und verschiedene nachgerüstete Fahrzeuge, wie der Bundestag am Donnerstag beschloss. Verschont sein sollen laut Gesetz der großen Koalition auch jeweils nachgerüstete Busse, schwere Fahrzeuge von Müllabfuhr, Feuerwehr und privaten Entsorgern sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge.

Auch ältere Diesel, die nach Verbesserungen der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, sollen ausgenommen werden. Generell sollen Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten - weil der Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann. Ob dies in der Praxis Fahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen. Von der Opposition kam scharfe Kritik. (dpa)

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