Verurteilt wurden die Deutschen unter anderem wegen des öffentlichen Zugänglichmachens sowie des Besitzes von Kinderpornografie, ein 63-Jähriger zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs zweier kleiner Kinder. Das Gericht ordnete gegen ihn Sicherungsverwahrung an.
Die im Wesentlichen geständigen Angeklagten sollen auch bei einer Vorgängerplattform aktiv gewesen sein. "Elysium" hatte weltweit mehr als 111.000 Nutzerkonten. Ermittler schalteten das Portal im Juni 2017 ab. (dpa)
Mehr zum Thema - 79 Festnahmen bei Großschlag gegen Kinderpornoring in Spanien