USA: Keine Strafverfolgung für Uber nach Roboterauto-Crash

Uber muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des ersten tödlichen Unfalls mit einem Roboterauto vor rund einem Jahr rechnen. US-Staatsanwälte fanden bei einer langwierigen Untersuchung keine Grundlage, um den Fahrdienstvermittler zu belangen. Zum Verhalten der Sicherheitsfahrerin, die während des Unfalls am Steuer saß, soll es aber weitere Ermittlungen geben.

Bei dem Unfall in der Stadt Tempe in Arizona hatte der vom Computer gesteuerte Uber-Wagen bei einer abendlichen Testfahrt eine Frau, die die mehrspurige Straße überquerte, erfasst und getötet. Die Frau hatte ein Fahrrad, an dem mehrere Plastiktüten hingen, neben sich hergeschoben. Laut einem Zwischenbericht von Unfallermittlern der US-Behörde NTSB hatte die Software des Uber-Autos Probleme, zu erkennen, was sie sah. Der Wagen bremste nicht, auch die Sicherheitsfahrerin reagierte erst, als es zu spät war. 

Es wurde zunächst keine nähere Begründung für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bekannt. Uber hatte bei dem umgebauten Volvo-SUV den vom Hersteller installierten Notbrems-Assistenten abgeschaltet. Das Unternehmen hatte zuvor auch beschlossen, die Testfahrten nur noch mit einem Menschen an Bord statt zuvor zwei Personen durchzuführen. (dpa)

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