Laut Zwangsvollstreckungsgesetz könne wertvoller Besitz wie der Familien-Mops Edda gepfändet werden, sagte Dirk Schlebes am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor seien bei der Familie, die Schulden bei der Stadt habe, bereits nicht täglich benötigte Haushaltsgeräte beschlagnahmt worden.
Allerdings steht der Stadt nach dem Verkauf neuer Ärger ins Haus: Die neue Besitzerin der Mops-Dame fühle sich getäuscht, der Hund sei krank, die Behandlung teuer, berichteten mehrere Medien. Sie fordere den Kaufpreis zurück sowie eine Kostenübernahme für die Klinik.
Edda sei als gesund und mit Stammbaum von einem städtischen Mitarbeiter über dessen privaten Ebay-Account für 750 Euro angeboten worden, sagte der Kämmerer. "Wir haben etwas weniger erlöst, der Betrag ist in die Stadtkasse geflossen." Man habe nun eine Versicherung und einen Anwalt eingeschaltet. Die frühere Hundehalterin kritisierte in Medienberichten die Pfändung – ihre Familie vermisse das Tier sehr. (dpa)
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