Antrag der Ukraine auf einstweilige Verfügung gegen Russland vom Europäischen Gerichtshof abgelehnt

Der Versuch der Ukraine, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine einstweilige Verfügung gegen Russland in der Causa der nach dem Vorfall von Kertsch festgehaltenen ukrainischen Matrosen zu erwirken, ist gescheitert. Die ukrainische Seite forderte, auf den Aussagen zum Gesundheitszustand dreier der Festgehaltenen gestützt, die von ihren Verwandten und Anwälten getätigt wurden, spezifische medizinische Schritte.

In ihrem betreffenden Antrag meldete die ukrainische Seite zudem allgemeine Zweifel an der Qualität der medizinischen Versorgung, die den Gefangenen in Russland zukomme.

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem russischen Justizministerium seine Weigerung mitgeteilt, dem Ersuchen der ukrainischen Behörden nachzukommen, neue einstweilige Maßnahmen im Falle des Festhaltens der Schiffe der ukrainischen Marine durch russische Grenzschutzbeamte in der Straße von Kertsch am 25. November 2018 anzuordnen", meldete das russische Justizministerium am Freitag.

Die Meldung schließt mit Verweis auf den EGMR ab: "Die Argumente der ukrainischen Behörden und die bereitgestellten Materialien überzeugten den EGMR nicht von der Notwendigkeit, die genannten Anforderungen zu erfüllen. Auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer Prüfung stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass der Antrag keine neuen Argumente enthielt und mit der zuvor genannten Beschwerde identisch war, auf die die russischen Behörden bereits eine umfassende Antwort gegeben hatten."

Im Januar 2019 stellte die ukrainische Landesführung bereits einen Antrag an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die Gefangennahme der Besatzungen der Schiffe der ukrainischen Marine 'Berdjansk', 'Nikopol' und 'Jany Kapu' durch russischen Grenzschutz für illegal zu erklären. Der im Februar gestellte Antrag auf einstweilige Verfügung ist als Zusatzantrag dazu zu verstehen.

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