In dem Dokument heißt es, Amri sei durch das BfV am 7. September 2016 in seiner behördeninternen Datei erfasst worden. Der "technische Transfer" zu der beim BKA geführten Antiterrordatei sei dann am 13. September erfolgt.
Damit werde die Behauptung des Verfassungsschutzes, Amri sei "ein reiner Polizeifall" gewesen, erneut schwer erschüttert, sagte der FDP-Obmann im Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Benjamin Strasser, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Es stellt sich die Frage, welche neuen oder weiteren Erkenntnisse hatte das BfV zu Anis Amri?", fügte er hinzu.
Der Untersuchungsausschuss soll klären, warum die Behörden den abgelehnten Asylbewerber Amri nicht frühzeitig aus dem Verkehr gezogen haben. Der Tunesier hatte Drogen verkauft und verkehrte mit radikalen Islamisten. (dpa)
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