Bundesinnenminister Horst Seehofer hat zwei Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Wie das Bundesinnenministerium am Dienstagmorgen mitteilte, richtet sich das Verbot gegen die "Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH" sowie die "MIR Multimedia GmbH". Seit den frühen Morgenstunden werde das Verbot in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Material vollzogen.
Seehofer verbietet zwei PKK-Vereinigungen
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Die PKK ist in Deutschland seit dem Jahr 1993 verboten. Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene, teilte das Ministerium mit. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. (dpa)