Als mögliche Gefahren gelten Angriffe auf Menschen, kritische Infrastrukturen, Industrieanlagen, die Bahn sowie Schiffs- und Luftverkehr. Kleine Drohnen könnten auch mit Schusswaffen ausgerüstet werden oder "Nutzlasten mit Schadwirkung" transportieren, heißt es in der Antwort, die auch Bezug auf frühere Angaben nahm. "Neue Technologien und deren leichtere Verfügbarkeit ließen solche Angriffe wahrscheinlicher werden."
Die Deutsche Flugsicherung hatte im vergangenen Jahr 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert – etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im Großraum von Flughäfen wurden 125 Fälle gemeldet. In Deutschland sind Drohnenflüge über dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten – ebenso über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden oder Bahnanlagen. (dpa)
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