Drei Angeklagte, gegen die das Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden sollte, lehnten eine Einstellung ab. Für einen der Angeklagten sagte dessen Anwältin: "Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden."
Bei diesen drei Angeklagten handelt es sich um Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters Lopavent. Ein Strafverfahren kann nur eingestellt werden, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter zustimmen. Der Prozess gegen die drei wird damit fortgesetzt. Gericht und Staatsanwaltschaft rechnen damit, dass wegen einer großen Anzahl von noch zu vernehmenden Zeugen kein Urteil vor Eintritt der Verjährung am 28. Juli 2020 mehr gesprochen werden kann.
Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt. (dpa)
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