Bevor Gbagbo sowie Charles Blé Goudé tatsächlich das Gefängnis verlassen durften, sollte erst ein Land bestimmt werden, dass beide bis zur Eröffnung des Berufungsverfahrens aufnehmen werde. Die Anklage hatte gefordert, dass Gbagbo vorerst nicht in seine Heimat zurückkehren dürfe. Sie befürchtet, dass der 73-Jährige bei einem möglichen Berufungsverfahren gegen den Freispruch nicht mehr erscheinen werde.
Der 73-jährige Ex-Präsident war noch vor Ende des Prozesses freigesprochen worden. Nach Ansicht der Richter reichten die Beweise der Anklage für Verbrechen gegen die Menschlichkeit für eine Verurteilung nicht aus.
Nach der Präsidentenwahl von 2010 hatte Gbagbo seine Niederlage nicht anerkannt. Bei der folgenden Welle von Gewalt waren rund 3.000 Menschen getötet worden. Der Prozess gegen Gbago hatte 2016 begonnen. Er ist seit 2011 in Haft. (dpa)
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