Google geht in Berufung gegen französische Datenschutz-Strafe

Google legt Widerspruch gegen die Datenschutz-Strafe von 50 Millionen Euro in Frankreich ein. Man habe hart an einem Zustimmungs-Verfahren für personalisierte Werbung gearbeitet, das möglichst transparent sein sollte und auf Empfehlungen der Regulierer basierte, erklärte der Internet-Konzern zur Begründung am Mittwoch.

Google sei über die Folgen der CNIL-Entscheidung für Inhalte-Autoren sowie Tech-Unternehmen insgesamt besorgt, hieß es. Deshalb habe man sich entschlossen, in Berufung zu gehen.

Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

Google hatte am Dienstag die bereits im Dezember angekündigte Einrichtung einer europäischen Hauptniederlassung in Irland vollzogen. Damit ist nun die irische Datenschutzbehörde für alle grenzüberschreitenden Fälle in Europa zuständig. Diese Bündelung bei einem Regulierer gehört zu den Neuerungen der DSGVO. Bei lokalen Einzelfällen mit Betroffenen in einem EU-Mitgliedsstaat sind weiterhin die Datenschützer des jeweiligen Landes zuständig. Bis zur Einrichtung der Hauptniederlassung konnten sie auch grenzübergreifend aktiv werden - wovon die CNIL Gebrauch machte. (dpa)

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