Dabei geht es um das sogenannten Interbankenentgelt. Wenn Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet eine Kreditkarte verwenden, zahlt die Händlerbank der Bank des Karteninhabers dieses Entgelt. Die Händlerbank kann es auf den Einzelhändler übertragen, der es in den Endpreis einfließen lässt. Die Kosten können so letztlich auf alle Verbraucher abgewälzt werden, auch auf die, die nicht mit Kreditkarte einkaufen.
"Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch zu nehmen", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. "So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben - zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU."
Der EU-Kommission zufolge verstieß Mastercard dabei bis 2015 gegen EU-Kartellrecht. Nach den Regelungen von Mastercard mussten die Händlerbanken bis dahin die Entgelte des Landes anwenden, in dem der Einzelhändler ansässig war. Die Interbankenentgelte wurden Ende 2015 europaweit angeglichen. Bis dahin unterschieden sie sich von Land zu Land erheblich. Händler in EU-Staaten mit hohen Entgelten waren daher gezwungen, höhere Kosten zu berechnen. (dpa)
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