Sami A. war am 13. Juli rechtswidrig nach Tunesien geflogen worden. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung am Tag zuvor untersagt, weil es eine Foltergefahr für den Tunesier sah. Der Beschluss wurde den zuständigen Behörden allerdings erst zugestellt, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das Gericht ordnete darauf an, dass der Tunesier nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. Dazu kam es aber nicht. (dpa)
Mehr zum Thema - Das "Unwort des Jahres" heißt "Anti-Abschiebe-Industrie"