Newsticker

Afrikastämmiger Ex-Soldat verklagt Großbritanniens Militär wegen mangelndem Schutz vor Winterkälte

Ein ehemaliger Soldat will von dem britischen Vereidigungsministerium 150.000 Pfund (umgerechnet knapp 166.500 Euro) einklagen, weil er sich bei einer Übung im Jahr 2016 eine Erfrierung zugezogen hat. Der aus Ghana stammende britische Bürger behauptet, dass das Kommando in Sachen Bekleidung seine Herkunft nicht berücksichtigt habe. Dabei beruft sich der 36-Jährige auf eine Studie, wonach Menschen aus Afrika und der Karibik für negative Kälteeinwirkungen besonders anfällig seien.
Afrikastämmiger Ex-Soldat verklagt Großbritanniens Militär wegen mangelndem Schutz vor WinterkälteQuelle: Reuters

Michael Asiamah sagte dem High Court of Justice, dass seine Vorgesetzten ihn vor der Übung auf dem Salisbury Plain im März 2016 nicht ermahnt hatten, warme Handschuhe, Socken und Schuhe anzuziehen. Als er sich bei seinen Chefs über die Kälte beschwerte, antworteten sie ihm, er solle weitermachen. Nach der 18-stündigen Übung zog er sich eine Erfrierung zu: Er hatte Schmerzen und seine Körperglieder fühlten sich taub an. Vertreter der britischen Armee erwiderten vor Gericht, dass Michael Asiamah mit der passenden Kleidung versorgt worden war. Sie weigerten sich, ihm das geforderte Schmerzensgeld zu zahlen. (Daily Mail)

Mehr zum ThemaSlowenische Militärs beschweren sich über Kälte bei NATO-Übungen in Norwegen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.