In dem Gesetzesvorschlag hieß es, der Handschlag sei ein Ausdruck der dänischen Kulturnorm. "Der Antragsteller bringt durch diesen symbolischen Akt den besonderen Respekt vor der dänischen Gesellschaft zum Ausdruck, der nach Ansicht der Regierung mit der Erteilung der dänischen Staatsbürgerschaft einhergehen sollte."
Bei der Zeremonie unterschreibt ein Neu-Bürger, dass er das Grundgesetz achtet und schüttelt dann mit dem Behördenvertreter, in der Regel dem Bürgermeister einer Gemeinde, die Hände.
Das Gesetz war heftig Diskriminierung von Muslimen kritisiert worden. Søren Søndergaard von der Einheitspartei bezeichnete es jedoch als Heuchelei. "Die Frage ist, ob sich die Menschen ordentlich verhalten, und das garantiert uns kein Händedruck." Andere Kritiker sagten, das neue Gesetz würde Muslime von der Erwerbung der dänischen Staatsbürgerschaft abhalten und bezeichneten es als eine unnötige Formalität. (rt deutsch/dpa)
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