Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Gesamtstrafe von neun Jahren und fünf Monaten gefordert. Die beiden Verteidiger des Angeklagten hatten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß verzichtet.
Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschossen. Pistole und Munition hatte sich der 18-Jährige über das Darknet besorgt, einen verborgenen Bereich des Internets.
Den eigentlichen Waffenhändler im Fall des Münchner Amoklaufs hatte das Landgericht München I im Januar 2018 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte Pistole und Munition an den jugendlichen Täter verkauft. (dpa)
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