Gericht: Airbnb muss München Daten illegaler Ferienwohnungen nennen

Der Online-Unterkunftsvermittler Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mitteilte, haben die Richter am Vortag eine Klage des US-Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet – die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen. (dpa)

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