Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind. Private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, gelten als zweckentfremdet – die Anbieter begehen eine Ordnungswidrigkeit.
Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen. (dpa)
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