Es ist bereits der zweite Prozess in diesem Fall. Das erste Urteil – es lautete ebenfalls auf lebenslange Haft – hatte der Oberste Gerichtshof aufgehoben. Wesentliche Grundlage für den Schuldspruch war das anfängliche Geständnis des Angeklagten bei einem Verhör durch Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das Geständnis widerrief er später und behauptete, der Dolmetscher habe falsch übersetzt. Der heute 29-Jährige war 2016 mit zwei weiteren Verdächtigen in einer Tiroler Flüchtlingsunterkunft verhaftet worden. (dpa)
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