Newsticker

Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein

Nach Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraktiken von Amazon hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen den US-Internet-Händler eingeleitet. Dabei gehe es unter anderem um mögliche missbräuchliche Geschäftspraktiken auf dem deutschen Marktplatz "amazon.de", teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag in Bonn mit.
Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein Quelle: www.globallookpress.com

Konkret stehen Haftungsregeln zu Lasten der Händler, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Konten sowie einbehaltene oder verzögerte Zahlungen im Fokus. Voraussetzung für die kartellrechtlichen Ermittlungen sei unter anderem eine marktbeherrschende Position des Internet-Konzerns und die Tatsache, dass die Händler von Amazon abhängig seien.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts habe die Europäische Kommission bereits Untersuchungen zu Amazon begonnen, bei denen es vor allem um die Erhebung und Nutzung sogenannter Transaktionsdaten durch Amazon gehe, so das Bundeskartellamt. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersuche, konzentriere sich die Bonner Behörde auf die Geschäftsbedingungen und Praktiken gegenüber Händlern auf dem deutschen Marktplatz. (dpa)

Mehr zum ThemaKartellamt verhängte 2018 schon 272 Millionen Euro an Bußgeldern

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.